MITTEL FÜR DAS GRÜNDERCOACHING DER KFW SIND BALD AUSGESCHÖPFT!
Es gibt eine Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ zum 01.05.2015: Zusagen bis zum 30.04.2015 sind nur noch unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender ESF-Mittel möglich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant die neue Richtlinie „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ für die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds bis 2020 voraussichtlich zum 01.05.2015 in Kraft treten zu lassen.
Für die Zwischenzeit bis 30.04.2015 hat das BMWi die geltende GCD-Richtlinie aus der Förderperiode 2007 bis 2013 nochmals bis zum 30.04.2015 verlängert. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere aufgrund der hohen GCD-Nachfrage in diesem Jahr die insgesamt für das Programm GCD zur Verfügung stehenden ESF-Mittel weitgehend ausgeschöpft sind. Bis zur weiteren Klärung des für die Übergangszeit bis Ende April 2015 zur Verfügung stehenden Budgets werden Anträge weiterhin über die Antrags- und Regionalpartnerplattform entgegengenommen. Aufgrund der hohen Auslastung der Budgets in den neuen Bundesländern und den Phasing-Out- Regionen werden aber ab sofort Zusagen in diesen Regionen ausgesetzt.
Das BMWi und die KfW sind bestrebt, alle zur Verfügung stehenden Mittel für neue Zusagen einzusetzen. Ein enges Budgetcontrolling soll es ermöglichen, nicht ausgeschöpfte Mittel (nicht alle Zusagen führen zur Zuschusszahlung) kurzfristig für neue Zusagen einzusetzen.
Aufgrund des jetzt anstehenden Abrechnungs-Endes der ESF-Förderperiode 2007-2013 sind Auszahlungen aus diesem Programm nur bis zum 31.12.2015 möglich. Um zu verhindern, dass eine Auszahlung allein wegen Überschreitung dieses Zeitpunktes abgelehnt wird, ist eine fristgerechte und vollständige Einreichung der Abrechnungsunterlagen innerhalb des jeweiligen Beratungszeitraums bei der KfW notwendig.
(Quelle: KfW-Information für Berater der Beraterbörse für das Programm „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ vom 12.12.2014)