Was ist VAE/DUBAI?
VAE/DUBAI ist ein Firmenpool fuer Unternehmen aus Deutschland zur systematischen Erschliessung des Marktes der Vereinigten Arabischen Emirate zwecks Anbahnung solider Geschäftsbeziehungen.
VAE/DUBAI ist ein Service der Consultor Unternehmensberatungsgesellschaft mbH und als solcher in das innovative Dienstleistungsangebot des Unternehmens integriert.
Das Renomee, die Informationen und die Kontakte zu den öffentlichen Stellen, die die Consultor GmbH unterhält, kommen den Teilnehmern an VAE/DUBAI somit direkt zugute.
VAE/DUBAI ist eine Gemeinschaftsinitiative fuer eine ausgewählte Gruppe von Firmen und somit Ihr direkter Interessenvertreter vor Ort.
VAE/DUBAI wird von marktkundigen Profis geleitet und verfügt über die komplette Logistik eines modernen Büros.
Landesinformationen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten und Dubai
Die Vereinigten Arabischen Emirate liegen auf der arabischen Halbinsel und grenzen an Katar, Saudi- Arabien und Oman. Es handelt sich um eine Föderation von sieben autonomen Emiraten, die in dieser Form seit 1971 bestehen. Die einzelnen Gliedstaaten geben hierbei ihre staatliche Souveränität auf, behalten jedoch in festgelegten Kompetenzbereichen, wie zum Beispiel der Besteuerung, ihre Selbstbestimmungsrechte.
Das Emirat Dubai wurde im 18. Jahrhundert gegründet und hat sich in den letzten 20 Jahren zu einer kosmopolitischen Großstadt mit Tradition und Moderne entwickelt. Heute ist Dubai das größte Handelszentrum der Emirate, in dem rund um die Uhr das Wirtschaftsleben pulsiert. Für deutsche Exporteure stellt die Hafenstadt am Persischen Golf eine ideale Drehscheibe für den Handel mit der Region dar, da Dubai vor allem mit schnellen Umschlagzeiten von Luft- auf Seefracht (maximal sechs Stunden) und der völligen Liberalisierung des Waren- und Güterverkehrs Pluspunkte sammeln kann. Für Investoren bietet das Emirat niedrige Löhne, ein arbeitgeberfreundliches Arbeitsrecht, Steuerfreiheit, angenehme Lebensbedingungen und politische Stabilität.
Die Steueroase Dubai
Dubai gilt als Steueroase, da die Vereinigten Arabischen Emirate weder Einkommensteuer, Körperschaftsteuer noch anderweitige Steuern auf dort erzielte Einkünfte erheben. Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten von Unternehmen oder Arbeitnehmern erzielten Einkünfte unterliegen daher grundsätzlich keiner Besteuerung. Lediglich Banken und Unternehmen, die sich unmittelbar mit der Förderung und Verarbeitung von Öl, Gas und petrochemischen Produkten befassen, sind steuerpflichtig. Eine Änderung dieser Steuerpolitik ist aufgrund der wirtschaftlich und politisch stabilen Rahmenbedingungen auf lange Sicht nicht zu erwarten.
Doppelbesteuerungsabkommen:
Deutschland – Vereinigte Arabische Emirate
Die im Ausland erzielten Gewinne von in Deutschland ansässigen Firmen unterliegen gemäß dem in Deutschland geltenden Welteinkommensprinzip grundsätzlich der deutschen Besteuerung. Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht jedoch seit 1996 ein Doppelbesteuerungsabkommen, die das deutsche Besteuerungsrecht einschränkt. Der Grundgedanke solcher Abkommen ist die Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung von Einkünften durch zwei Staaten. Aufgrund der Tatsache, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten grundsätzlich keine Steuern auf dort erzielte Einkünfte erhoben werden, können deutsche Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeiten in Dubai entsprechend den Vorgaben des Doppelbesteuerungsabkommens ausrichten, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten erzielte Einkünfte steuerfrei nach Deutschland transferieren.