Cybersicherheit wird Verkaufsvoraussetzung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Produkte lieferfähig bleiben.
CRA und neue Maschinenverordnung koppeln den EU-Marktzugang an nachweisbare Sicherheitsprozesse. Wir bringen Maschinenbauer und produzierende KMU durch die neuen Pflichten, von der ersten Betroffenheitsanalyse bis zur auditfähigen Dokumentation.
Es trifft mehr Unternehmen, als viele denken
„Wir sind doch kein Softwarehaus“ schützt nicht vor dem CRA. Sobald ein Produkt Software- oder Hardwarekomponenten enthält und vernetzbar ist, gelten die neuen Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler. Vernetzbare Maschinen mit Sicherheitssteuerung fallen zusätzlich unter die neue Maschinenverordnung.
Cyber Resilience Act
Gilt für Hersteller, Importeure und Händler von vernetzbaren Hard- und Softwarekomponenten (digitale Elemente). Verlangt Security by Design, Schwachstellenmanagement und Meldeprozesse über den gesamten Produktlebenszyklus.
Neue Maschinenverordnung
Maschinenbauer müssen Cybersicherheit erstmals in der CE-Konformitätsbewertung nachweisen. Digitale Risiken werden Teil der Risikobeurteilung und der technischen Dokumentation.
NIS-2
Erweitert die Pflichten für Betreiber wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen, darunter Teile des verarbeitenden Gewerbes. Geschäftsführungen haften persönlich für Versäumnisse im Risikomanagement.
Sind Sie betroffen? Der Zwei-Minuten-Check.
Stellen Sie vernetzbare Produkte mit Hardware- oder Softwarekomponenten her?
Bringen Sie solche Produkte unter eigenem Namen in der EU in Verkehr?
Importieren oder vertreiben Sie Hard- oder Software aus Ländern außerhalb der EU?
Bauen Sie vernetzbare Maschinen oder Anlagen mit Sicherheitssteuerungen?
Haben Sie dokumentierte Prozesse für Schwachstellenmanagement und Sicherheitsupdates?
Könnten Sie einen schweren Sicherheitsvorfall innerhalb von 24 Stunden strukturiert an die zuständigen Stellen melden?
Ihr Ergebnis erscheint hier.
Beantworten Sie die Fragen. Die Einordnung aktualisiert sich mit jeder Antwort.
Sie sind voraussichtlich betroffen.
Ihre Produkte fallen nach diesen Angaben unter die neuen Regelwerke. Wie dringend der Handlungsbedarf ist, zeigen die letzten beiden Fragen zu Prozessen und Meldewegen.
Erstgespräch buchenHandlungsbedarf wahrscheinlich.
Ihre Produkte fallen voraussichtlich unter die neuen Regelwerke, und bei Prozessen oder Meldewegen bestehen Lücken. Eine Betroffenheitsanalyse zeigt Ihnen, welche Pflichten konkret gelten und was bis zu den Fristen zu tun ist.
Erstgespräch buchenBetroffen und im Grundsatz vorbereitet.
Ihre Produkte fallen voraussichtlich unter die neuen Regelwerke, Ihre Prozesse sind vorhanden. In Audits scheitert es selten an fehlenden Prozessen, sondern an Nachweisen, die der Prüfer akzeptiert. Genau diese Lücke schließt eine Detailprüfung der Dokumentation.
Erstgespräch buchenVermutlich nicht unmittelbar betroffen.
Nach Ihren Angaben fallen Ihre Produkte eher nicht direkt unter CRA oder Maschinenverordnung. Prüfen Sie dennoch Ihre Lieferkette: Als Einkäufer digitaler Produkte profitieren Sie von den neuen Herstellerpflichten, sollten Anforderungen aber vertraglich absichern.
Erstgespräch buchenWas wir für Sie übernehmen
Betroffenheitsanalyse
Sie erfahren schwarz auf weiß, welche Pflichten aus CRA, NIS-2 und Maschinenverordnung für welche Ihrer Produkte gelten und welche nicht. Das schützt vor Lücken genauso wie vor unnötiger Überkonformität.
Beratung + RechtCompliance-Roadmap
Workshop mit der Geschäftsführung. Priorisierter Fahrplan mit Verantwortlichkeiten und Meilensteinen bis zu den gesetzlichen Fristen.
BeratungProzesse & Dokumentation
Definition und Dokumentation Ihrer Sicherheitsprozesse nach IEC 62443. Inklusive Templates, technischer Dokumentation und Konformitätsunterlagen.
TechnikSchwachstellen- & Meldewesen
Aufbau eines funktionierenden Schwachstellenmanagements und der Meldeprozesse, die CRA und NIS-2 verlangen. Getestet, dokumentiert, auditfähig.
TechnikRechtliche Absicherung
Vertragsgestaltung in der Lieferkette, Konformitätserklärungen und Haftungsfragen der Geschäftsführung. Erbracht durch unsere Partnerkanzlei EnCon.
RechtSchulung & Zertifizierungsbegleitung
Rollenspezifische Trainings für Entwicklung, Einkauf und Führung. Auf Wunsch Begleitung bis zur externen Zertifizierung.
Beratung + TechnikEin Team statt drei einzelner Dienstleister
CRA-Projekte brauchen Technik, Recht und Organisation. Wer dafür drei Dienstleister einzeln beauftragt, koordiniert monatelang selbst. Bei uns sitzen alle drei von Anfang an an einem Tisch, und Sie haben einen Ansprechpartner.
Strategie & Projektsteuerung
CONSULTOR führt durch das Projekt, übersetzt zwischen Geschäftsführung, Technik und Recht und verbindet Security mit Ihren Digitalisierungs- und KI-Vorhaben. Ihr Ansprechpartner: Andreas Geiling.
Technische Umsetzung
Die TG alpha GmbH aus Deggendorf bringt operative Erfahrung aus der industriellen Praxis mit: Prozessdefinition nach IEC 62443, Bedrohungsmodellierung, Sicherheitsarchitekturen und Penetrationstests.
Rechtsberatung
Die rechtliche Beratung zu CRA, NIS-2 und Maschinenverordnung erbringt unsere Partnerkanzlei EnCon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Cham, von der Auslegung der Pflichten bis zur Vertragsgestaltung.
Hinweis: Rechtsdienstleistungen werden ausschließlich durch die Partnerkanzlei EnCon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht. Die CONSULTOR Unternehmensberatungs-GmbH erbringt Beratungsleistungen zu Strategie, Organisation und Prozessen.
So läuft der Einstieg
Erstgespräch
30 Minuten, kostenfrei. Wir klären Ausgangslage und Produkte. Eine erste Einordnung nehmen Sie in jedem Fall mit, auch wenn Sie danach nicht mit uns arbeiten.
Betroffenheitsanalyse
Wir prüfen strukturiert, welche Pflichten für Sie gelten, und legen die Lücken zu Ihrem Ist-Zustand offen.
Umsetzung
Prozesse, Dokumentation, Meldewesen und Schulungen. In Ihrem Tempo, entlang der gesetzlichen Fristen.
Kurz beantwortet
Wir stellen klassische Maschinen her. Betrifft uns der CRA überhaupt?
Sobald Ihre Maschine Software- oder Hardwarekomponenten enthält und vernetzbar ist, sind digitale Elemente im Spiel. Dann greifen die neue Maschinenverordnung und je nach Produkt auch der CRA. Die Abgrenzung im Einzelfall ist genau der erste Schritt unserer Betroffenheitsanalyse.
Was passiert, wenn wir die Fristen nicht einhalten?
Der CRA sieht Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Marktüberwachungsbehörden können zudem den Vertrieb nicht konformer Produkte untersagen. Bei NIS-2 kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung hinzu. Konkrete Risiken bewerten wir gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei.
Wir haben keine eigene IT-Sicherheitsabteilung. Können wir das trotzdem stemmen?
Ja. Genau dafür ist das Angebot gebaut. Wir bringen Prozesse, Templates und Dokumentation mit und befähigen Ihre bestehenden Rollen, statt neue Stellen vorauszusetzen.
Wir setzen bereits KI-Tools ein. Hat das mit dem CRA zu tun?
Ja, an zwei Stellen: Eingekaufte Software gehört in Ihre Lieferkettenbewertung, und die Anforderungen von AI Act und CRA überschneiden sich bei Risikomanagement und Dokumentation. Wir betrachten beides zusammen, damit Sie Doppelarbeit vermeiden.
Klären Sie jetzt, wo Sie stehen.
Die erste Frist kommt schneller, als die meisten Projekte laufen. Wer früh startet, verteilt Aufwand und Kosten über Monate statt in einen Endspurt unter Zeitdruck. Der erste Schritt kostet Sie 30 Minuten und sonst nichts.
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